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Der Bundesrat hat am 31.03.2017 das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung (BT-Drs. 18/8486, 18/11437) gebilligt (BR-Drs. 199/17 (B)). Das Gesetz ergänzt die allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts im BGB um spezifische Regelungen des Bauvertragsrechts und soll insbesondere den Verbraucherschutz für Bauherren verbessern.
Unter anderem wird im Werkvertragsrecht des BGB ein eigener neuer Verbraucherbauvertrag eingeführt. So soll der private Bauherr gegenüber dem Auftragnehmer Änderungswünsche zur Bauausführung einseitig anordnen können. Außerdem regelt das Gesetz das Kündigungs- und Widerrufsrecht klarer.
Weiterer Bestandteil ist die Anpassung des Kaufvertragsrechts an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dabei geht es um die Gewährleistung bei mangelhaftem Baumaterial. In diesem Fall ist nach bisher geltendem Recht der ausführende Handwerker verpflichtet, das mangelhafte Material wieder auszubauen und durch fehlerfreies zu ersetzen. Der Handwerker kann von dem Händler, von dem er das mangelhafte Material bezogen hat, nur dessen Ersatz verlangen. Auf den Kosten für den Aus- und Wiedereinbau bleibt er sitzen. Dies soll mit dem Gesetz zugunsten des Handwerkers geändert werden, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Der Bundesrat hatte zu dem zugrundeliegenden Regierungsentwurf im ersten Durchgang eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen. Einige der Anregungen hat der Bundestag in seinem Beschluss vom 09.03.2017 aufgegriffen. Darüber hinaus fügte er während des Gesetzgebungsverfahrens Änderungen der gerichtlichen Zuständigkeits- und Verfahrensregeln ein, um Konzentrationen bei bestimmten Spezialkammern zu ermöglichen.
In einer den Gesetzesbeschluss begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass der Bundestag die Änderungen zur Gerichtsorganisation zu kurzfristig in das Gesetz eingebracht habe, obwohl diese erhebliche Eingriffe in das Organisations- und Verfahrensrecht der Länderbehörden enthielten. Durch das abgekürzte Verfahren hätten die Länder nicht die Gelegenheit gehabt, ihre Justizverwaltungen ausreichend in die Prüfung einzubeziehen.
Den Beschluss des Bundesrats finden Sie als pdf-Dokument auf dessen Website. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/8486) sowie die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 18/11437) finden Sie ebenfalls als pdf-Dokumente auf der Website des Deutschen Bundestages.
Glöckner, BGB-Novelle zur Reform des Bauvertragsrechts als Grundlage effektiven Verbraucherschutzes - Teil 2, VuR 2016, 163
Glöckner, BGB-Novelle zur Reform des Bauvertragsrechts als Grundlage effektiven Verbraucherschutzes - Teil 1, VuR 2016, 123
Langen, Änderung des Werkvertragsrechts und Einführung eines Bauvertragsrechts, NZBau 2015, 658
Graf Wolffskeel v. Reichenberg/Jerger, Reform des Bauvertragsrechts und Änderungen der kaufrechtlichen Mängelhaftung, ZRP 2015, 237
Neues Recht am Bau unter Experten umstritten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 23.06.2016, becklink 2003663
Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts in Bundestag eingebracht gebracht, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.05.2016, becklink 2003388
Bundesrat fordert Nachbesserungen beim Bauvertragsrecht, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 22.04.2016, becklink 2003083