Redaktion beck-aktuell |
Nachrichten, Pressemitteilungen, Fachnews |
becklink 2017177 |
Sie ging einkaufen, im Park spazieren und fuhr Taxi - trotz Corona-Infektion samt angeordneter Heimquarantäne. Eine Frau aus Deutschland ist in Österreich wegen wiederholten Bruchs ihrer Quarantäne vom Landgericht Innsbruck zu 10.800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Anklage fordert jedoch weiter eine Haftstrafe auf Bewährung und will in Berufung gehen, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Die 54-Jährige, die in Schwaz im Bundesland Tirol lebt, war im April positiv auf das Coronavirus getestet worden und hatte einen Bescheid über ihre Heimquarantäne bekommen. In den Tagen darauf ging sie jedoch einkaufen - laut ORF gab sie an, dass ihr der Mindestbestellwert für Lebensmittel über das Internet zu hoch gewesen sei, obwohl sie nach eigenen Angaben 2.100 Euro Rente erhält.
Außerdem nutzte sie den Angaben nach den Aufzug in ihrem Wohnhaus, ging im Park spazieren und fuhr mit einer Verletzung per Taxi ins Krankenhaus, statt den Notarzt zu rufen. Schließlich nahm die Polizei die 54-Jährige fest und brachte sie ins Gefängnis, nachdem sie mehrmals bei Kontrollen nicht zuhause angetroffen worden war. Eine Haftrichterin entließ sie nach einem Tag.
Das Landgericht Innsbruck verurteilte die 54-Jährige wegen der fahrlässigen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Nach österreichischem Recht sind dafür bis zu drei Jahre Haft möglich. Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben des Sprechers die Verhängung einer Bewährungsstrafe erreichen, um mehr Bewusstsein in der Bevölkerung zu schaffen. Das Oberlandesgericht muss über die Berufung entscheiden.
Fromm, Ordnungswidrigkeitenverfahren und Sanktionen zur Einhaltung der infektionsschützenden Maßnahmen gegen das Coronavirus, VR 2020, 186