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Die geplante Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung hat den Rechtsausschuss des Bundestages passiert. Neben dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts empfahl der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 25.11.2020 noch die Annahme zwei weiterer Gesetzentwürfe, in denen es um die Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und das Einheitliche Patentgericht geht.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (BT-Drs. 19/23484, 19/24229) wurde einstimmig zur Annahme beschlossen. Zuvor hatte sich im Rechtsausschuss allerdings noch eine längere Diskussion um ihn entspannt.
Änderungsanträge zu diesem Thema von AfD und Grünen sowie ein Antrag der Grünen, mit dem die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) weiter zurückgestellt werden soll (BT-Drs. 19/23153), wurden abgelehnt. Der mit einer Vielzahl von Änderungen angenommene Entwurf sieht mit Blick auf die erheblich gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb eine Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung vor. Auch die Honorare von Sachverständigen und Dolmetschern sowie die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie für Zeugen sollen angepasst werden. Der Entwurf steht am 27.11.2020 zur Abstimmung im Plenum.
Gegen die Stimmen der AfD empfahl der Ausschuss die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19.02.2013 über ein Einheitliches Patentgericht (BT-Drs.19/22847), über das der Bundestag am 26.11.2020 abschließend berät. Das Gesetz enthält dem Entwurf zufolge die Zustimmung zu dem Übereinkommen und bildet den Schlussstein der Reform des europäischen Patentsystems. Ein Antrag der AfD-Fraktion, zu der Vorlage eine Anhörung durchzuführen, wurde abgelehnt.
Auf Antrag der Fraktion der FDP berichtete Justiz-Staatssekretär Christian Lange (SPD) über die Nutzungsakzeptanz des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA). Diese sei sehr hoch. Die Quote der Erstregistrierungen liege bei 77%. Betrachte man ausschließlich die der niedergelassenen Anwälte, betrage sie 81%. Bei den Syndikusanwälten liege sie bei 54%. Christoph Sandkühler, Vorsitzender des Anwenderbeirats bei der Bundesrechtsanwaltskammer, sagte, dass es hier und da Probleme bei der Übertragung gebe, die aber mehr im Bereich der Justiz anzusiedeln seien. Nennenswerte Probleme im Bereich des beA-Systems seien ihm nicht bekannt.
Der Ausschuss beschloss schließlich noch die Einbeziehung eines Antrags der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Juristische Ausbildung reformieren, Transparenz und Qualität erhöhen und Chancengleichheit gewährleisten" in die für den 11.12.2020 anberaumte öffentliche Anhörung zu einem FDP-Antrag zum Thema "Rechtsstandort Deutschland stärken - Juristische Ausbildung an das digitale Zeitalter anpassen".
In die bereits beschlossene öffentliche Anhörung zu dem Grünen-Antrag "Mieterschutz stärken - Kündigungsschutz und Minderungsrecht gerade in Zeiten der Pandemie verbessern" am 09.12.2020 sollen die beiden Anträge der Linken "Keine Kündigung für Mieterinnen und Mieter über 70 Jahre" und "Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter verbessern" einbezogen werden. Das Thema steht am 26.11.2020 erstmals auf der Tagesordnung des Plenums. Am 16.12.2020 soll eine öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BT-Drs. 19/24445) stattfinden. Ein Antrag der Fraktionen Die Linke, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, Livestreaming bei öffentlichen Anhörungen während der Corona-Pandemie zu erlauben, wurde abgelehnt.
Lange/Prodan, NZS-Jahresrevue 2018/2019: Kosten- und Gebührenrecht, NZS 2020, 784
Volpert, Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - Die wichtigsten geplanten Änderungen im RVG, AGS 2020, 445
Kotz, Änderungen des RVG für in Straf- und Bußgeldsachen sowie in Sonstigen Verfahren tätige Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, NStZ 2013, 566
Jungbauer, Das 2. KostRMoG - Teil 2 - Ausgewählte Schwerpunkte zur Abrechnung in Zivilsachen, DAR 2013, 549
Kuhn/Trappe , Kostenrechtsmodernisierung: Die Kosten im Erbscheinsverfahren nach Inkrafttreten des FamFG und des 2. KostRMoG, ZEV 2013, 419
Höhere Rechtsanwaltsgebühren wohl doch schon 2021, Meldung der Redaktion beck-aktuell vom 06.11.2020, becklink 2017987
Umfassende Reform des Anwaltsrechts auf dem Weg, Meldung der Redaktion beck-aktuell vom 04.11.2020, becklink 2017961
Rechtsanwaltsgebühren sollen an wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden, Meldung der Redaktion beck-aktuell vom 16.09.2020, becklink 2017466
Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (BT-Drs. 19/23484, 19/24229) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundestages.
Gleiches gilt für den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (BT-Drs. 19/20348) und den Gesetzentwurf für ein Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19.02.2013 über ein Einheitliches Patentgericht (BT-Drs. 19/22847).