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Etwa die Hälfte der Bundesländer arbeitet an einem eigenen Modell für die Berechnung der Grundsteuer. Einzig in Baden-Württemberg ist das Gesetz dazu aber bereits beschlossen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. Viel Zeit bleibt den Ländern nicht mehr, denn ab 2025 muss die neue Steuer greifen - und die Vorbereitungen könnten Jahre dauern.
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen. Sie muss bundesweit neu geregelt werden, weil das Bundesverfassungsgericht (BeckRS 2018, 4904) das derzeit geltende System wegen veralteter Werte für verfassungswidrig erklärt hat. Da viele Länder Einwände gegen das vom Bundestag beschlossene neue Modell hatten, dürfen sie eigene Varianten entwickeln.
Lediglich sechs Bundesländer halten derzeit am Modell des Bundes fest: Berlin, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Hier müssen in den kommenden Jahren daher Grundstücke und Gebäude aufwendig neu bewertet werden. Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Hamburg und das Saarland dagegen wollen entweder komplett andere Modelle einführen oder das des Bundes zumindest anpassen. Die restlichen Länder sind noch unentschlossen, prüfen aber auch, ob sich abweichende Varianten für sie lohnen.
Die Grundsteuer wird von allen Immobilienbesitzern gezahlt, Mieter werden über die Nebenkostenabrechnung zur Kasse gebeten. Wer durch die neuen Berechnungsmodelle draufzahlt und wer spart, ist weiterhin unklar. Zwar haben Bund und Länder das Ziel ausgegeben, die Steuer unterm Strich stabil zu halten. Es deutet sich aber an, dass letztlich einige Hausbesitzer und Mieter kräftig draufzahlen und andere deutlich sparen werden.
Das letzte Wort über die Höhe der Grundsteuer haben die einzelnen Kommunen durch ihre Hebesätze. Sie hatten zwar zugesagt, die Neuberechnung nicht zur Sanierung ihrer Kassen auszunutzen. Ob dies angesichts der Steuereinbußen durch die Corona-Krise zu halten ist, ist allerdings offen.
Eichholz, Novellierung der Grundsteuer, DStR 2020, 1158
Vogelpoth, Die neue Grundsteuer C auf "baureife" Grundstücke, DStR 2020, 1026
Esser, Reform der Grundsteuer - Abschied von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage?, WPg 2020, 346
BVerfG, Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig, BeckRS 2018, 4904
Kirchhof, Die grundgesetzlichen Grenzen der Grundsteuerreform, DStR 2018, 2661
Hamburg legt eigenes Grundsteuermodell vor, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.09.2020, becklink 2017343
Baden-Württemberg beschreitet eigenen Weg bei Grundsteuer, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.07.2020, becklink 2017038
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Bundestag verabschiedet Reform der Grundsteuer, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.10.2019, becklink 2014445