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Die Zahl der Krankentage pro Elternteil wird von zehn auf 20 verdoppelt. Alleinerziehende erhalten 40 statt 20 Tage. Nach dem Beschluss in der heutigen Sondersitzung des Bundesrats kann das Gesetz nach Unterzeichnung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zügig in Kraft treten und soll rückwirkend zum 05.01.2021 gelten. Durch die Regelung müssen zumindest gesetzlich Krankenversicherte - für privat Versicherte gilt die Regelung nicht - nicht ganz so große Einkommensverluste hinnehmen. Das Kinderkrankengeld beträgt 90% des Nettoverdienstes. Normalerweise zahlt es die gesetzliche Krankenkasse, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter zwölfjährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Bei Kindern mit Behinderung gilt das über diese Altersgrenze hinaus.
Der Bundestag hatte die Ausweitung des Kinderkrankengelds am 14.01.2021 kurzfristig an das GWB-Digitalisierungsgesetz angefügt. Zugrunde lag eine Formulierungshilfe der Bundesregierung vom 12.01.2021. Ziel der GWB-Wettbewerbsnovelle ist es, missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung entgegenzuwirken, zugleich Innovationen zu fördern und Märkte offen zu halten. Das Gesetz weitet die Befugnisse der Kartellbehörden aus: Sie sollen künftig schneller und effektiver handeln können - auch durch einstweilige Maßnahmen. So dürfen sie unter anderem Plattformbetreibern untersagen, Angebote von Wettbewerbern bei der Darstellung von Suchergebnissen schlechter als firmeneigene Angebote zu behandeln. Zur Entlastung des Bundeskartellamts steigt die Umsatzschwelle für Fusionskontrollen auf 50 Millionen Euro für die erste Inlandsumsatzschwelle und auf 17,5 Millionen Euro für die zweite Inlandsumsatzschwelle.
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat einstimmig, die bis 31.01.2021 befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen nochmals zu verlängern. Um zu verhindern, dass grundsätzlich gesunde Unternehmen in die Insolvenz rutschen, weil sie noch auf die Auszahlung der staatlichen Corona-Hilfsmaßnahmen warten, müsse die Bundesregierung unverzüglich eine Verlängerung der insolvenzrechtlichen Sonderregel auf den Weg bringen - und sicherstellen, dass sie rechtzeitig in Kraft tritt. Es wäre eine unbillige Härte, wenn Firmen zum 01.02.2021 einen Insolvenzantrag stellen müssten, obwohl sie eigentlich Anspruch auf staatliche Hilfeleistungen hätten - zum Beispiel die sogenannten November- und Dezemberhilfen oder die Überbrückungshilfe III, die momentan noch gar nicht beantragt werden könne.
Geulen/Sothmann, Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz - Quarantäne, Kita- und Schulschließung in der Corona-Krise, ArbRAktuell 2020, 217
Bundestag beschließt Verdopplung der Kinderkrankentage, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.01.2021, becklink 2018558
Gesetzliche Neuregelungen 2021, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 04.01.2021, becklink 2018456
Bundesrat billigt 18 vorgelegte Gesetze, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.12.2020, becklink 2018392