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Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Aufnahmeprüfung und weitere Zulassungsvoraussetzungen für die Studiengänge an der Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg (Zulassungsverordnung der Akademie für Darstellende Kunst – ADK-ZVO) zur Fussnote [1]

Vom 12. Februar

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