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Verordnung über die Abgabe der Einwilligung gegenüber der Auskunft verlangenden Person oder Stelle bei Melderegisterauskünften für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels (MelderegisterauskunftsverordnungMRAV) zur Fussnote [1]

Vom 15. Juli 2015

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