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§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung

(1) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, a)mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen


Zitiervorschläge:
Ascheid/Preis/Schmidt/Greiner TVöD-AT § 33
Ascheid/Preis/Schmidt/Greiner, 7. Aufl. 2024, TVöD-AT § 33

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