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Hasselblatt/Sternal, Beck'sches Formularbuch Zwangsvollstreckung
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B. Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
- I. Titel, Klausel, Zustellung
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II. Vollstreckung und Insolvenz
- 1. Vorbemerkungen
- 2. Stundungsvereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner zur Vermeidung eines Insolvenzantrags
- 3. Anschreiben Gläubiger an Schuldner zur Androhung eines Insolvenzantrags
- 4. Insolvenzantrag des Gläubigers (natürliche Person als Schuldnerin)
- 5. Insolvenzantrag des Gläubigers (juristische Person als Schuldnerin)
- 6. Außergerichtliche Schuldenbereinigung (juristische Person als Schuldnerin)
- 7. Außergerichtliche Schuldenbereinigung (natürliche Person als Schuldnerin)
- 8. Schuldnerinsolvenzantrag-Verbraucherinsolvenz (natürliche Person als Schuldnerin)
- 9. Schuldnerinsolvenzantrag – natürliche Person, die nicht unter die Regelung der Verbraucherinsolvenz fällt
- 10. Insolvenzantrag bei juristischer Person als Schuldner ohne Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens (§ 270b InsO)
- 11. Insolvenzantrag bei juristischer Person mit Antrag auf Einleitung des Schutzschirmverfahrens (§ 270b InsO)
- 12. Schutzschrift zur Verhinderung einer Eigenverwaltung
- 13. Antrag auf Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach § 212 InsO (natürliche Person)
- 14. Antrag auf Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach § 213 InsO (juristische Person)
- 15. Sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen die Abweisung des Insolvenzantrags
- 16. Sofortige Beschwerde des Schuldners gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- 17. Schutzschrift des Geschäftsführers einer GmbH im Hinblick auf den von einem Mitgeschäftsführer angekündigten Insolvenzantrag
- 18. Sofortige Beschwerde des Schuldners gegen Zwangsmaßnahmen des Insolvenzgerichts (zB Postsperre)
- 19. Antrag des (vorläufigen) Insolvenzverwalters auf einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung nach § 30d ZVG
- III. Zwangsvollstreckung in besondere Vermögen
- IV. Zwangsvollstreckung im Steuerrecht
- V. Zwangsvollstreckung im Arbeitsrecht
- VI. Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung
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B. Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung