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        Hasselblatt/Sternal, Beck'sches Formularbuch Zwangsvollstreckung
        
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            O. Rechtsbehelfe im Klauselverfahren
            
- I. Checkliste zum Auffinden des einschlägigen Formulars mit dem zutreffenden Rechtsbehelf
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                  II. Rechtsbehelfe des Gläubigers
                
                
- 1. Sofortige Erinnerung bei der Versagung der einfachen Klausel durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 573 Abs. 1 ZPO)
 - 2. Sofortige Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung (§§ 573 Abs. 2, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO)
 - 3. Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der qualifizierten oder der weiteren Klausel durch den Rechtspfleger (§§ 11 Abs. 1 RPflG, 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO)
 - 4. Sofortige Rechtspflegererinnerung gegen die im Beschwerderechtszug erfolgte Ablehnung der Klauselerteilung durch den Rechtspfleger (§ 11 Abs. 2 RPflG)
 - 5. Beschwerde zum LG gegen die Versagung der Klauselerteilung durch den Notar (§ 54 Abs. 1 BeurkG iVm §§ 58 ff. FamFG)
 - 6. Rechtsbeschwerde zum BGH gegen die die Klauselversagung durch den Notar bestätigende Entscheidung des Landgerichts (§ 54 Abs. 2 BeurkG iVm §§ 70 ff. FamFG)
 - 7. Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel (§ 731 ZPO)
 - 8. Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel (§ 731 ZPO iVm §§ 95 Abs. 1, 120 Abs. 1 FamFG)
 
 - III. Rechtsbehelfe des Schuldners
 
 
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            O. Rechtsbehelfe im Klauselverfahren