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Johlen, MPF Verwaltungsrecht
1. Verpflichtungsklage auf Schutzgewähr wegen zielstaatsbezogener Gefahren (sog. „Asylklage“) durch Anerkennung als Asylberechtigter (Art. 16 a Abs. 1 GG), Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ 60 Abs. 1 AufenthG) und subsidiären Schutz (§ 60 Abs. 2–7 AufenthG)
Bender in Johlen, MPF VerwR | H. Status- und Aufenthaltsrecht | 3. Auflage 2009