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        Tanck/Krug, AnwaltFormulare Testamente
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            § 26 Testamentsgestaltung bei Auslandsberührung
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                A. Bestimmung des anwendbaren Rechts
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                    I. Erbstatut nach einem deutschen Erblasser
                    - 1. Geltung deutschen Heimatrechts
- 2. Abkommen mit der Türkei und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion
- 3. Vorrangiges Einzelstatut für im Ausland belegenes Vermögen
- 4. Abweichendes Erbstatut aus ausländischer Sicht
- 5. Rechtswahlmöglichkeiten
 
 
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                    I. Erbstatut nach einem deutschen Erblasser
                    
 
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                A. Bestimmung des anwendbaren Rechts
                
 
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            § 26 Testamentsgestaltung bei Auslandsberührung