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        Tanck/Krug, AnwaltFormulare Testamente
        
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            § 26 Testamentsgestaltung bei Auslandsberührung
            
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                A. Bestimmung des anwendbaren Rechts
                
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                    I. Erbstatut nach einem deutschen Erblasser
                    
- 1. Geltung deutschen Heimatrechts
 - 2. Abkommen mit der Türkei und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion
 - 3. Vorrangiges Einzelstatut für im Ausland belegenes Vermögen
 - 4. Abweichendes Erbstatut aus ausländischer Sicht
 - 5. Rechtswahlmöglichkeiten
 
 
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                    I. Erbstatut nach einem deutschen Erblasser
                    
 
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                A. Bestimmung des anwendbaren Rechts
                
 
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            § 26 Testamentsgestaltung bei Auslandsberührung