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        Tanck/Krug, AnwaltFormulare Testamente
        
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            § 6 Pflichten des Beraters bei der Errichtung von Verfügungen von Todes wegen
            
- A. Prüfungs- und Belehrungspflicht des Notars
 - B. Die Pflichten des Rechtsanwaltes
 - C. Interessenkonflikt des Rechtsanwalts bei der Beratung der Mandanten über ein Ehegattentestament
 - D. Beschränkung der Haftung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet bei anwaltlicher Beratung
 
 
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            § 6 Pflichten des Beraters bei der Errichtung von Verfügungen von Todes wegen