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Tanck/Krug, AnwaltFormulare Testamente
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§ 6 Pflichten des Beraters bei der Errichtung von Verfügungen von Todes wegen
- A. Prüfungs- und Belehrungspflicht des Notars
- B. Die Pflichten des Rechtsanwaltes
- C. Interessenkonflikt des Rechtsanwalts bei der Beratung der Mandanten über ein Ehegattentestament
- D. Beschränkung der Haftung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet bei anwaltlicher Beratung
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§ 6 Pflichten des Beraters bei der Errichtung von Verfügungen von Todes wegen