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Tanck/Krug, Anwaltformulare Testamente
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§ 26 Testamente und Erbverträge mit Auslandsberührung
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B. Sonderfälle
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IX. Internationales Güterrecht
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2. Objektive Anknüpfung
- a) Verweisung durch das deutsche Recht
- b) Rück- bzw. Weiterverweisung durch das ausländische Recht
- c) Übergangsregeln für vor dem 1. September 1986 geschlossene Ehen
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2. Objektive Anknüpfung
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IX. Internationales Güterrecht
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B. Sonderfälle
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§ 26 Testamente und Erbverträge mit Auslandsberührung