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        Tanck/Krug, Anwaltformulare Testamente
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            § 26 Testamente und Erbverträge mit Auslandsberührung
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                B. Sonderfälle
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                    IX. Internationales Güterrecht
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                        2. Objektive Anknüpfung
                        - a) Verweisung durch das deutsche Recht
- b) Rück- bzw. Weiterverweisung durch das ausländische Recht
- c) Übergangsregeln für vor dem 1. September 1986 geschlossene Ehen
 
 
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                        2. Objektive Anknüpfung
                        
 
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                    IX. Internationales Güterrecht
                    
 
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                B. Sonderfälle
                
 
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            § 26 Testamente und Erbverträge mit Auslandsberührung