-
Tanck/Krug/Süß, Anwaltformulare Testamente
-
§ 21 Behindertentestament und Testamente für Überschuldete
-
I. Vor- und Nacherbschaftslösung
-
IV. Schutz des Ertrages durch Testamentsvollstreckung
- 1. Verhinderung des Zugriffs durch den Sozialleistungsträger
- 2. Bestimmung des Testamentsvollstreckers
-
IV. Schutz des Ertrages durch Testamentsvollstreckung
-
I. Vor- und Nacherbschaftslösung
-
§ 21 Behindertentestament und Testamente für Überschuldete