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Vertragsformulare PREMIUM
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12. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
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12.1 Gewerblicher Rechtsschutz
- 12.1.1 Marken
- 12.1.2 Patente und Know-How
- 12.1.3 Gebrauchsmusterrecht
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12.1.4 Arbeitnehmererfindungen
- 12.1.4.1 Meldung einer Diensterfindung
- 12.1.4.2 Formalisierte Erfindungsmeldung
- 12.1.4.3 Mitteilung einer freien Erfindung
- 12.1.4.4 Bestätigung des Eingangs der Erfindungsmeldung durch den Arbeitgeber
- 12.1.4.5 Beanstandung einer Erfindungsmeldung
- 12.1.4.6 Angebot eines Benutzungsrechts an einer freien Erfindung
- 12.1.4.7 Formular: Anfrage Inanspruchnahme
- 12.1.4.8 Inanspruchnahme
- 12.1.4.9 Muster einer Inanspruchnahmeerklärung verbunden mit Incentivezahlung
- 12.1.4.10 Bestreiten, dass eine Erfindung frei sei
- 12.1.4.11 Freigabe einer Diensterfindung (§ 6 Abs. 2, § 8 ArbEG n. F.)
- 12.1.4.12 Freigabe zum Schutzrechtserwerb im Ausland unter Vorbehalt eines Benutzungsrechts für den Arbeitgeber
- 12.1.4.13 Fristsetzung zur Schutzrechtsanmeldung
- 12.1.4.14 Aufgabe der Schutzrechtspositionen
- 12.1.4.15 Geltendmachung unangemessener Bedingungen (für den Erwerb eines Benutzungsrechts an einer freien Erfindung)
- 12.1.4.16 Vereinbarung der Erfindervergütung für eine benutzte Diensterfindung vor der Erteilung des Schutzrechtes nach Lizenzanalogie
- 12.1.4.17 Abkauf der Rechte aus §§ 13, 14 Abs. 2 und 16 ArbEG
- 12.1.4.18 Pauschalvergütungsvereinbarung
- 12.1.4.19 Vergütungsfestsetzung
- 12.1.4.20 Feststellung der Erfindervergütung für eine in Lizenz gegebene, geschützte Diensterfindung
- 12.1.4.21 Widerspruch gegen Vergütungsfestsetzung
- 12.1.4.22 Verlangen der Einwilligung in eine andere Regelung der Vergütung nach § 12 Abs. 6 ArbEG
- 12.1.4.23 Geltendmachung der Unbilligkeit einer Vereinbarung (§ 23 Abs. 2 ArbEG)
- 12.1.4.24 Übernahme einer Schutzrechtsposition durch Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers
- 12.1.4.25 Anzeige eines Hochschulbeschäftigten über die beabsichtigte Offenbarung einer Diensterfindung
- 12.1.5 Forschung und Entwicklung
- 12.1.6 Design
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12.1 Gewerblicher Rechtsschutz
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12. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht