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Vertragsformulare PREMIUM
4.13.11.2 Betriebsvereinbarung Auswahlrichtlinie (Einstellung, Versetzung, Umgruppierung; § 95 BetrVG)87In Bezug auf Leiharbeitnehmer siehe die spezielle Betriebsvereinbarung über den Einsatz von Leiharbeitnehmern ab → Rn.  ff.88Es spricht auch nichts dagegen, für die Bereiche der Einstellung, Versetzung, Umgruppierung – etwa aus Gründen der Übersichtlichkeit – jeweils gesonderte Betriebsvereinbarungen abzuschließen.
Engesser Means in Vertragsformulare PREMIUM | Form. 4.13.11.2 Anm. 1-19 | Stand: 01.01.2021