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15
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- BeckOGK | BGB § 433 Rn. 1-494
- BeckOK BGB, 76. Edition
- BeckOK IT-Recht, 20. Edition
- BeckOK StVR, 29. Edition
- Dörner/Staudinger, SchRModG, 1. A. 2002
- Düsing/Martinez, Agrarrecht, 2. A. 2022
- Gebauer/Wiedmann, Europäisches Zivilrecht, 3. A. 2021
- Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch, 19. A. 2023
- Münchener Kommentar BGB, 9. A. 2024
- Münchener Kommentar StVR, 1. A. 2017
- Schulze u.a., BGB, 12. A. 2024
- Schulze/Grziwotz/Lauda, BGB-Formulare, 5. A. 2024
- Spindler/Schuster/Kaesling, Recht der elektronischen Medien, 5. A. 2026
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- Anhalt/Dieners, MPR, 2. A. 2017
- mehr...
- Baur/Stürner, Sachenrecht, 18. A. 2009
- Bayerlein/Bleutge/Roeßner, Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 6. A. 2021
- Bock/Zons, Anlagenbau, 2. A. 2021
- Böcking/Gros/Oser/Thormann, Beck'sches Hdb. der Rechnungslegung, 76. El. Oktober 2025
- Börstinghaus/Meyer, Das neue GEG, 1. A. 2024
- Böttcher/Faßbender/Waldhoff, Erneuerbare Energien, 1. Aufl. 2014
- Bub/Treier, 6. A. 2026
- Buck-Heeb/Dieckmann Prospekthaftung-HdB, 1. A. 2024
- Versicherungsrechts-Handbuch, 4. A. 2025
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Vertragsformulare PREMIUM
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8. Erbrecht
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8.2 Letztwillige Verfügungen mit typischen Fallgestaltungen
- 8.2.1 Einzeltestament
- 8.2.2 Verfügungen von Ehegatten ohne Kinder
- 8.2.3 Verfügungen von Ehegatten mit gemeinsamen Kindern
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8.2.4 Verfügungen von Ehegatten mit Kindern aus früheren Ehen
- 8.2.4.1 Erbvertrag von Eheleuten mit einseitigem Kind, das Schlusserbe hinsichtlich einer Immobilie sein soll ("gegenständlich beschränkte Vor- und Nacherbschaft")
- 8.2.4.2 Testament von verheiratetem Erblasser mit einem einseitigen Kind, das eine Immobilie erhalten soll, Vor- und Nacherbschaft mit lebzeitiger Übergabebefugnis
- 8.2.4.3 Erbvertrag von Eheleuten mit jeweils einseitigen Kindern und gemeinsam erworbener Immobilie (Vor- und Nacherbschaft, Vor- und Nachvermächtnis)
- 8.2.4.4 Erbvertrag von Eheleuten mit einseitigen, nicht bedachten Kindern
- 8.2.4.5 Gegenseitige Erbeinsetzung und Einsetzung der "einseitigen" und der gemeinsamen Kinder zu Schlusserben (mit Pflichtteilsklausel)
- 8.2.4.6 Gegenseitige Erbeinsetzung und Einsetzung der gemeinsamen Kinder als Schlusserben mit Anordnung eines Vermächtnisses in Höhe des Pflichtteilsanspruchs zugunsten der einseitigen Kinder
- 8.2.4.7 Gegenseitige Erbeinsetzung und Einsetzung der gemeinsamen Kinder als Schlusserben mit Anordnung von Vermächtnissen jedes Elternteils zugunsten seiner Kinder
- 8.2.4.8 Gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten als Vorerben und Einsetzung der Kinder des Erstversterbenden als Nacherben und Einsetzung der Kinder des Längerlebenden als Schlusserben
- 8.2.4.9 Jeder Ehegatte setzt seine Kinder als Erben ein mit Anordnung von Vermächtnissen zugunsten des längerlebenden Ehegatten, kombiniert mit einem Pflichtteilsverzichtsvertrag
- 8.2.4.10 Geschiedenentestament - Vor- und Nacherbschaft
- 8.2.5 Verfügungen von (eingetragenen) Lebenspartnern
- 8.2.6 Verfügungen von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- 8.2.7 Wiederverheiratungsklauseln
- 8.2.8 Verfügungen zu Gunsten eines behinderten Kindes
- 8.2.9 Verfügungen zu Gunsten verschuldeter Erben
- 8.2.10 Verfügungen getrennt lebender Ehegatten
- 8.2.11 Unternehmertestament
- 8.2.12 Nachfolge in landwirtschaftliche Betriebe / Höfeordnung
- 8.2.13 Besondere Erbverträge
- 8.2.14 Digitaler Nachlass
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8.2 Letztwillige Verfügungen mit typischen Fallgestaltungen
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8. Erbrecht
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