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Vertragsformulare PREMIUM
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4. Arbeitsrecht
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4.13 Betriebsvereinbarungen
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4.13.11 Einstellungen, Versetzungen
- 4.13.11.1 Auswahlrichtlinie bei Einstellungen und Versetzungen
- 4.13.11.2 Betriebsvereinbarung Auswahlrichtlinie (Einstellung, Versetzung, Umgruppierung; § 95 BetrVG)87In Bezug auf Leiharbeitnehmer siehe die spezielle „Betriebsvereinbarung über den Einsatz von Leiharbeitnehmern” ab → Rn. ff.88Es spricht auch nichts dagegen, für die Bereiche der Einstellung, Versetzung, Umgruppierung – etwa aus Gründen der Übersichtlichkeit – jeweils gesonderte Betriebsvereinbarungen abzuschließen.
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4.13.11 Einstellungen, Versetzungen
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4.13 Betriebsvereinbarungen
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4. Arbeitsrecht