FeV 1998
- FeV 1998
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- II. Führen von Kraftfahrzeugen (§§ 4 - 48b)
- 1. Allgemeine Regelungen (§§ 4 - 6)
- 2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§§ 7 - 20)
- 3. Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis (§§ 21 - 25b)
- § 21 Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
- § 22 Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle
- § 23 Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen
- § 24 Verlängerung von Fahrerlaubnissen
- § 25 Ausfertigung des Führerscheins
- § 25a Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
- § 25b Ausstellung des Internationalen Führerscheins
- 4. Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen (§§ 26 - 27)
- 5. Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (§§ 28 - 31)
- 6. Fahrerlaubnis auf Probe (§§ 32 - 39)
- 7. Punktsystem (§§ 40 - 45)
- 8. Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen (§§ 46 - 47)
- 9. Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen (§ 48)
- 10. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre (§§ 48a - 48b)