FkSolV
-  FkSolV
- Änderungsverzeichnis
 - Inhaltsübersicht (redaktionell)
 - § 1 Anwendungsbereich; einzubeziehende Unternehmen
 - § 2 Bestimmung und Wahl der Berechnungsmethode
 - § 3 Technische Grundsätze
 - § 4 Berechnungsmethoden; Verantwortlichkeit
 - § 5 Berechnung der Finanzkonglomerate-Solvabilität auf der Grundlage einer konsolidierten Berechnung
 - § 6 Berechnung der Finanzkonglomerate-Solvabilität auf der Grundlage eines Konzernabschlusses
 - § 7 Berechnung der Finanzkonglomerate-Solvabilität auf der Grundlage der Einzelabschlüsse (Abzugs- und Aggregationsmethode)
 - § 8 Berechnung der Finanzkonglomerate-Solvabilität auf der Grundlage einer Kombination der Berechnungsmethoden nach den §§ 5 und 7
 - § 9 Berichtszeitraum
 - § 10 Einreichungsverfahren
 - § 11 Übergangsregelung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
 - Anlage 1 Übersichtsbogen zur Berechnung der Finanzkonglomerate-Solvabilität – Gesamtübersicht (FSG) –
 - Anlage 1a Meldevordruck zur Ermittlung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen des Finanzkonglomerats auf der Grundlage eines Konzernabschlusses – Konsolidierte Berechnung Finanzkonglomerat (FSKFK) –
 - Anlage 2 Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen einer Institutsgruppe oder Finanzholding-Gruppe als Teilgruppe des Finanzkonglomerats, für die eine Berechnung nach § 10a Absatz 6 oder Absatz 7 des Kreditwesengesetzes in Verbindu
 - Anlage 3 Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen einer Versicherungsgruppe als Teilgruppe des Finanzkonglomerats, für die eine Berechnung der Versicherungsgruppen-Solvabilität auf der Grundlage des konsolidierten Abschlusses vorl
 - Anlage 4 Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen einzelner Finanzkonglomeratsunternehmen der Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche auf der Grundlage der Einzelabschlüsse, soweit sie nicht bereits in der Berechnung nach § 1
 - Anlage 5 Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen
 - Anlage 6 Meldevordruck zur Erfassung der in die Berechnung der Finanzkonglomerate-Solvabilität einbezogenen Finanzkonglomeratsunternehmen der Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche sowie der Versicherungsbranche – Unternehmen (FSU) –
 - Anlage 7 Meldevordruck zur Erfassung der Anteile an den in die Berechnung einbezogenen Finanzkonglomeratsunternehmen der Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche sowie der Versicherungsbranche – Anteile (FSA) –
 - Anlage 8 Meldevordruck zur Erfassung der finanzkonglomeratsangehörigen Unternehmen und Gruppen, für die vom Abzug branchenübergreifender Beteiligungen abgesehen werden kann – Abzug branchenübergreifender Beteiligungen (FSABB) –