Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

FkSolV

Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung | BUND
FkSolV: Anlage 2 Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen einer Institutsgruppe oder Finanzholding-Gruppe als Teilgruppe des Finanzkonglomerats, für die eine Berechnung nach § 10a Absatz 6 oder Absatz 7 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit der Solvabilitätsverordnung vorliegt – Konsolidierte Berechnung Banken (FSKBB) –
galt bis: 09.02.2018