LWaldG
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- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Teil 6 Betreten, Nutzen und Schutz der freien Landschaft (§§ 21 - 32)
- § 21 Begriffsbestimmungen
- § 22 Betreten und Nutzen der freien Landschaft
- § 23 Begehen
- § 24 Befahren
- § 25 Reiten
- § 26 Nutzen der freien Landschaft für öffentliche Veranstaltungen
- § 27 Schädigung der freien Landschaft
- § 28 Gefährdung der freien Landschaft
- § 29 Gefährdung durch Feuer
- § 30 Sperren der freien Landschaft
- § 31 Forstschutz
- § 32 Zuständige Behörden