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StVollstrO
StVollstrO
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Abschnitt 5 Vollstreckung anderer Rechtsfolgen (§§ 57 - 86)
Unterabschnitt 1 Einziehung des Wertes von Taterträgen und andere Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten, Bekanntgabe des Urteils, Fahrverbot (§§ 57 - 59a)
§ 57 Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten
§ 58 Fahndung bei Einziehungsentscheidungen
§ 59 Bekanntgabe des Urteils
§ 59a Fahrverbot
[Strafvollstreckungsordnung] | NDS
StVollstrO: § 59a Fahrverbot
Rechtsstand: 12.09.2024
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