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RVG
- RVG
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Inhaltsübersicht (amtlich)
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 12c)
- Abschnitt 2 Gebührenvorschriften (§§ 13 - 15a)
- Abschnitt 3 Angelegenheit (§§ 16 - 21)
- Abschnitt 4 Gegenstandswert (§§ 22 - 33)
- Abschnitt 5 Außergerichtliche Beratung und Vertretung (§§ 34 - 36)
- Abschnitt 6 Gerichtliche Verfahren (§§ 37 - 41a)
- Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren (§§ 42 - 43)
- Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§§ 44 - 59a)
- § 44 Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe
- § 45 Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
- § 46 Auslagen und Aufwendungen
- § 47 Vorschuss
- § 48 Umfang des Anspruchs und der Beiordnung
- § 49 Wertgebühren aus der Staatskasse
- § 50 Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe
- § 51 Festsetzung einer Pauschgebühr
- § 52 Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen
- § 53 Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten
- § 53a Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung
- § 54 Verschulden eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
- § 55 Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse
- § 56 Erinnerung und Beschwerde
- § 57 Rechtsbehelf in Bußgeldsachen vor der Verwaltungsbehörde
- § 58 Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen
- § 59 Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse
- § 59a Beiordnung und Bestellung durch Justizbehörden
- Abschnitt 9 Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 59b - 62)
- Anlage 1 Vergütungsverzeichnis
- Anlage 2 [Gebührentabelle für Gegenstandswerte bis 500 000 Euro]
- [Nicht mehr belegt (redaktionell)]
Siehe auch ...
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