Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

SchOffzAusbV

Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung | BUND
SchOffzAusbV: § 5a Befähigungszeugnisse für Schiffsleute, die auf Kauffahrteischiffen Brückenwache und Maschinenwache gehen
galt bis: 31.05.2014