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SchOffzAusbV

Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung | BUND
SchOffzAusbV: § 18d Zusätzliche Anforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Offizieren, Schiffsleuten und sonstigem Personal auf Ro-Ro-Fahrgastschiffen
galt bis: 31.05.2014