SchOffzAusbV
-  SchOffzAusbV
- Änderungsverzeichnis
 - Inhaltsübersicht (redaktionell)
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 3 Befähigungszeugnisse für den nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge
 - § 4 Befähigungszeugnisse für den nautischen Dienst auf Fischereifahrzeugen
 - § 5 Befähigungszeugnisse für den technischen Dienst auf Kauffahrteischiffen
 - § 5a Befähigungszeugnisse für Schiffsleute, die auf Kauffahrteischiffen Brückenwache und Maschinenwache gehen
 - § 6 Wertigkeit der Befähigungszeugnisse
 - § 7 Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb von Befähigungszeugnissen
 - § 8 Persönliche Eignung
 - § 9 Mindestalter
 - § 10 Ausbildung und Seefahrtzeiten zum Erwerb der Befähigungszeugnisse für den nautischen Schiffsdienst
 - §§ 11‑13 [aufgehoben]
 - § 14 Praktische Ausbildung und Seefahrtzeiten zum Erwerb der Befähigungszeugnisse BGW, BG, BKW, BK und BKü
 - § 15 Ausbildung und Seefahrtzeiten zum Erwerb der Befähigungszeugnisse für den technischen Schiffsdienst
 - §§ 16 und 17 [aufgehoben]
 - § 18 Berufseingangsprüfung
 - § 18a Sicherheitsgrundausbildung und Unterweisung für Seeleute
 - § 18b Anforderungen an die Qualifikation der wachbefähigten Schiffsleute
 - § 18c Zusätzliche Anforderungen an die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Offizieren und Schiffsleuten auf Tankschiffen
 - § 18d Zusätzliche Anforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Offizieren, Schiffsleuten und sonstigem Personal auf Ro-Ro-Fahrgastschiffen
 - § 18e Zusätzliche Anforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Offizieren, Schiffsleuten und sonstigem Personal auf Fahrgastschiffen, die keine Ro-Ro-Fahrgastschiffe sind
 - § 18f Zusätzliche Anforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Beauftragten für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff
 - § 19 [aufgehoben]
 - § 19a [aufgehoben]
 - § 20 Ausstellung der Befähigungszeugnisse
 - § 21 Befähigungszeugnisse anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union
 - § 21a Befähigungszeugnisse aus Drittstaaten
 - § 21b Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Praktiken im Zusammenhang mit Befähigungszeugnissen
 - § 21c [aufgehoben]
 - § 22 Ersatz von Befähigungszeugnissen
 - § 23 Entzug von Befähigungszeugnissen
 - § 24 [aufgehoben]
 - § 25 Fortbestand der Befähigung
 - § 26 Befähigung zur Durchführung der medizinischen Fürsorge an Bord
 - § 26a Zulassung von Kapitänen BKü als Leiter von Maschinenanlagen auf Fischereifahrzeugen in der Küstenfischerei
 - § 27 Abweichungen vom Ausbildungsgang
 - § 28 (weggefallen)
 - § 29 Überwachung der Ausbildung
 - § 30 Weitergelten und Umtausch bisheriger Befähigungszeugnisse
 - § 31 [aufgehoben]
 - § 32 (weggefallen)
 - § 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage 1 Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung für den Erwerb der Befähigungszeugnisse nach § 3 Abs. 2
 - Anlage 2
 - Anlage 3 Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung für den Erwerb der Befähigungszeugnisse nach § 5 Abs. 2