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StVollstrO
- StVollstrO
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 5 Vollstreckung anderer Rechtsfolgen (§§ 57 - 86)
- Unterabschnitt 2 Einziehung eines Gegenstandes. Unbrauchbarmachung. Vernichtung (§§ 60 - 86)
- Teil A Allgemeine Bestimmungen (§§ 60 - 68a)
- § 60 Rechtserwerb bei Einziehung
- § 61 Wegnahme von Gegenständen
- § 62 Eidesstattliche Versicherung, nachträgliche Anordnung der Einziehung von Wertersatz
- § 63 Verwertung. Unbrauchbarmachung. Vernichtung. Überwachung von Anweisungen bei Einziehungsvorbehalt
- § 64 Veräußerung eingezogener Gegenstände
- § 65 Mitwirkung anderer Behörden und Stellen bei der Veräußerung
- § 66 Verwendung für Zwecke der Justizverwaltung und ähnliche Zwecke
- § 67 Abgabe als Forschungs- und Lehrmittel
- § 67a Verwendung für karitative oder humanitäre Zwecke
- § 68 Absehen von der Verwertung, Vernichtung oder Unbrauchbarmachung
- § 68a Entschädigung
- Teil B Verwendung bestimmter Gegenstände (§§ 69 - 86)
- Teil A Allgemeine Bestimmungen (§§ 60 - 68a)
- Unterabschnitt 2 Einziehung eines Gegenstandes. Unbrauchbarmachung. Vernichtung (§§ 60 - 86)
Siehe auch ...
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