SächsVollstreckPl II-VwV
- [SächsVollstreckPl II-VwV]
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- A. Geltungsbereich
- B. Vollzugseinrichtungen, Aufsichtsbehörde
- C. Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
- D. Vollzug der einstweiligen Unterbringung nach den §§ 126a, 463 Absatz 1 in Verbindung mit § 453c der Strafprozessordnung
- E. Mitteilungspflichten der Vollzugseinrichtung
- F. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 [Vollzugseinrichtungen]
- Anlage 2 [Erwachsene]
- Anlage 3 [Jugendliche/Heranwachsende]