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Zollkodex-DVO

[Zollkodex-DVO] | EU
[VO (EWG) 2454/93]: Anhang 9 Einleitende Bemerkungen zu den Listen der Be- oder Verarbeitungen, die einer hergestellten Ware den Ursprung verleihen oder nicht verleihen, sofern sie an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden
galt bis: 30.04.2016