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UStR 2008


Umsatzsteuer-Richtlinien 2008
Zu § 15 UStG (§§ 35 bis 43 UStDV)
191. Zum Vorsteuerabzug berechtigter Personenkreis
192. Abzug der gesondert in Rechnung gestellten Steuerbeträge als Vorsteuer
192 a. (weggefallen)
193. Vorsteuerabzug bei Zahlungen vor Empfang der Leistung
194. Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge
195. Vorsteuerabzug bei Fahrausweisen
196. (unbesetzt)
197. Vorsteuerabzug bei Repräsentationsaufwendungen
197 a. (weggefallen)
198. Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen und innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen
199. Abzug der Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr im Inland
200. Abzug der Einfuhrumsatzsteuer in den Fällen des § 1 Abs. 3 UStG
201. Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung
202. Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
203. Allgemeines zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug
204. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei steuerfreien Umsätzen 
205. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Umsätzen im Ausland
206. Vorsteuerabzug bei Eingangsleistungen im Zusammenhang mit unentgeltlichen Leistungen
207. Grundsätze zur Aufteilung der Vorsteuerbeträge
208. Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG
209. (unbesetzt)
210. Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuerbeträge
211. (unbesetzt)
212. Vorsteuerabzug bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
213. Vorsteuerabzug bei Überlassung von Gegenständen durch Gesellschafter an die Gesellschaft
213 a. Vorsteuerabzug aus Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von gesellschaftsrechtlichen Anteilen
213 b. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen
Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 | Bund
UStR 2008: 213 b. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen
Rechtsstand: 01.12.2010