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Auer-Reinsdorff/Conrad, Handbuch IT- und Datenschutzrecht
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Teil B. Immaterialgüterrecht
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§ 5 Rechtsschutz von Computerprogrammen und digitalen Inhalten
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IV. Schutzrechte an Computerprogrammen
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1. Die Schutzvoraussetzungen des UrhG im Einzelnen
- a) Schutzfähiges Werk.
- b) Was ist ein „Programm in jeder Gestalt“ (§ 69 Abs. 1).
- c) Was bedeuten „Form und Ausdrucksweise“ (§ 69a Abs. 2 UrhG)?
- d) Was sind „individuelle Werke als Ergebnis geistiger Schöpfung“ (§ 69a Abs. 3 UrhG)?
- e) Die Verweisung auf die allgemeinen Vorschriften nach § 69a Abs. 4 UrhG.
- 2. Das Softwareurheberrecht in Arbeits- und Dienstverhältnissen
- 3. Arbeitnehmererfindungsrecht
- 4. Grundlagen des Patentschutzes für Computerprogramme
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1. Die Schutzvoraussetzungen des UrhG im Einzelnen
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IV. Schutzrechte an Computerprogrammen
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§ 5 Rechtsschutz von Computerprogrammen und digitalen Inhalten
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Teil B. Immaterialgüterrecht