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        Auer-Reinsdorff/Conrad, Handbuch IT- und Datenschutzrecht
        
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            Teil G. Kartellrecht und Vergaberecht
            
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                § 39 Kartellrechtliche Bezüge
                
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                    II.  Überblick über wesentliche Regelungen des deutschen Kartellrechts
                    
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                          1.  Tatbestandsmerkmale des Kartellverbots (§ 1 GWB)
                        
                        
- a) Funktionaler Unternehmensbegriff.
 - b) Unternehmen auf verschiedenen Stufen, Wettbewerbsverhältnis nicht erforderlich.
 - c) Vereinbarungen zwischen Unternehmen.
 - d) Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen.
 - e) Abgestimmte Verhaltensweisen.
 - f) Wettbewerbsbeschränkung.
 - g) Spürbarkeit, Bagatellgrenze, Wirkungsklausel.
 - h) Freigestellte Vereinbarungen nach § 2 GWB.
 - i) Freistellung von Mittelstandskartellen nach § 3 GWB.
 
 - 2. Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (§§ 18, 19 GWB)
 - 3. Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht (§ 20 GWB)
 - 4. Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (§ 21 GWB)
 - 5. Wettbewerbsregeln und Sonderregeln
 - 6. Zusammenschlusskontrolle (§§ 35 ff. GWB)
 - 7. Monopolkommission und Kartellverfahren
 
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                          1.  Tatbestandsmerkmale des Kartellverbots (§ 1 GWB)
                        
                        
 
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                    II.  Überblick über wesentliche Regelungen des deutschen Kartellrechts
                    
 
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                § 39 Kartellrechtliche Bezüge
                
 
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            Teil G. Kartellrecht und Vergaberecht