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Auer-Reinsdorff/Conrad, Handbuch IT- und Datenschutzrecht
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Teil G. Kartellrecht und Vergaberecht
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§ 39 Kartellrechtliche Bezüge
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IX. Marktbeherrschende Stellung im IT-Bereich am Beispiel Microsoft
- 1. Verweigerung der Offenlegung der notwendigen Schnittstellen
- 2. Kopplung des Windows Media Player an das Betriebssystem Windows
- 3. Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Auflagen aus 2004
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IX. Marktbeherrschende Stellung im IT-Bereich am Beispiel Microsoft
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§ 39 Kartellrechtliche Bezüge
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Teil G. Kartellrecht und Vergaberecht