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Caldarola/Schrey, Big Data und Recht
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C. Verantwortliche Stelle
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II. Gemeinsame Verantwortlichkeit für die Verarbeitung, Art. 26 DS-GVO
- 1. Innerbetriebliches Verhältnis zwischen den gemeinsam Verantwortlichen
- 2. Zurverfügungstellung der internen Vereinbarung
- 3. Außerbetriebliches Verhältnis zwischen den gemeinsamen Verantwortlichen und den betroffenen Personen
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II. Gemeinsame Verantwortlichkeit für die Verarbeitung, Art. 26 DS-GVO
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C. Verantwortliche Stelle