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Caldarola/Schrey, Big Data und Recht
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L. Systemdatenschutz beim Betrieb von Big Data-Anwendungen
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I. Systemdatenschutz bei personenbezogenen Daten
- 1. Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
- 2. Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme
- 3. Mittelbare Grundrechtswirkung zwischen Privaten; Auslegung von Normen
- 4. Sicherstellung der Vertraulichkeit durch technisch-organisatorische Maßnahmen
- II. Systemdatenschutz bei ausschließlich nicht personenbezogenen Daten in einer Big Data-Anwendung
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I. Systemdatenschutz bei personenbezogenen Daten
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L. Systemdatenschutz beim Betrieb von Big Data-Anwendungen