
| Däubler/Hjort/Hummel/Wolmerath, Arbeitsrecht |
| Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit |
| Abschnitt 1 Elterngeld |
| § 5 Zusammentreffen von Ansprüchen |
| I. Einvernehmliche Entscheidung der Berechtigten |
| II. Keine einvernehmliche Entscheidung der Berechtigten |
| III. Härtefallregelung |
| IV. Anwendung auf Adoptivfamilien, Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Stiefelternfamilien und Verwandte bis zum 3. Grad |
