
Däubler/Hjort/Hummel/Wolmerath, Arbeitsrecht |
Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen |
Kapitel 5 Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat, Schwerbehindertenvertretung, Beauftragter des Arbeitgebers |
§ 95 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung |
I. Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung |
1. Gegenüber Außenstehenden |
2. Pflichten gegenüber (noch) nicht wahlberechtigten Beschäftigten |
3. Pflichten gegenüber beschäftigten schwerbehinderten Menschen |
