Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

Debatin/Wassermeyer, DBA


Sie befinden sich in einer Altauflage. Zur → aktuellen Auflage.

Art. 7 Unternehmensgewinne (Art. 7 MA)

(1) Gewinne eines Unternehmens eines Vertragstaates können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, daß das Unternehmen


Zitiervorschlag:
Debatin/Wassermeyer/Müller, 113. Aufl. 2011, DBA_LIB Art. 7

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen