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Wassermeyer, DBA
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Rumänien
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Abkommen (Art. 1 - Art. 32)
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Art. 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat (Art. 23A und Art. 23B MA)
- I. Allgemeiner Inhalt, Abweichungen vom MA
- II. Vermeidung der Doppelbesteuerung
- III. Absatz 1
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IV. Absatz 2
- 1. Ausgleichsmaßnahmen in Deutschland
- 2. Steuerbefreiung unter Progressionsvorbehalt
- 3. Steuerbefreiung für deutsche Muttergesellschaften
- 4. Steuerbefreiungserfordernis „aktive Wirtschaftstätigkeit“
- 5. Steuerausgleich durch Anrechnung der rumänischen Steuer auf die deutsche Steuer
- 6. Switch-over-Klausel
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Art. 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat (Art. 23A und Art. 23B MA)
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Abkommen (Art. 1 - Art. 32)
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Rumänien
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