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Protokoll zur Fussnote [1]

EL 117 März 2012 Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Estland haben anläßlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen den beiden Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen am 29. November 1996 in Tallinn die nachstehenden Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind: (1) Zu den Artikeln 6 bis 21 Werden die Steuern in einem Vertragsstaat im

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