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Wassermeyer, DBA
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OECD-Musterabkommen 2014 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (OECD-MA 2014)
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Mehrseitiges Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
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Teil VI. Schiedsverfahren (Art. 18 - Art. 26)
- Art. 18 Entscheidung für die Anwendung des Teiles VI
- Art. 19 Obligatorisches verbindliches Schiedsverfahren
- Art. 20 Bestellung der Schiedsrichter
- Art. 21 Vertraulichkeit von Schiedsverfahren
- Art. 22 Regelung eines Falles vor Abschluss des Schiedsverfahrens
- Art. 23 Art des Schiedsverfahrens
- Art. 24 Verständigung auf eine andere Regelung
- Art. 25 Kosten von Schiedsverfahren
- Art. 26 Vereinbarkeit
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Teil VI. Schiedsverfahren (Art. 18 - Art. 26)
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Mehrseitiges Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
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OECD-Musterabkommen 2014 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (OECD-MA 2014)
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