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        Wassermeyer, DBA
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            Frankreich (E)
            - Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Oktober 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen
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                  Abkommen (Art. 1 - Art. 20)
                
                - Vor Art. 1
- Art. 1 Unter das Abkommen fallende Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen
- Art. 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
- Art. 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
- Art. 4 Steuerlicher Wohnsitz
- Art. 5 Unbewegliches Vermögen
- Art. 6 Bewegliches Vermögen einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung
- Art. 7 Schiffe und Luftfahrzeuge
- Art. 8 Bewegliches materielles Vermögen
- Art. 9 Anderes Vermögen
- Art. 10 Schuldenabzug
- Art. 11 Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Art. 12 Gleichbehandlung
- Art. 13 Verständigungsverfahren
- Art. 14 Schiedsverfahren
- Art. 15 Informationsaustausch
- Art. 16 Unterstützung bei der Beitreibung
- Art. 17 Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen
- Art. 18 Protokoll zum Abkommen
- Art. 19 Inkrafttreten
- Art. 20 Geltungsdauer und Kündigung
 
 
 
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            Frankreich (E)
            
        
          Siehe auch ...
        
      
      
            
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