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Art. 7  Unternehmensgewinne (Art. 7 und Art. 14 MA)

Januar 2014 EL 125 (1) Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats können nur in diesem Staat besteuert


Zitiervorschlag:
Wassermeyer/Behrenz, 157. EL April 2022, DBA Spanien Art. 7

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