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Wassermeyer, DBA
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Übereinkommen Nr. 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen
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Übereinkommen Nr. 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen
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Kapitel II. Allgemeine Vorschriften
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Abschnitt 3. Verständigungsverfahren und Schlichtungsverfahren (Art. 6 - Art. 14)
- Art. 6 [Verständigungsverfahren] (Art. 25 MA)
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Art. 7 [Beratender Ausschuß]
- I. Allgemeines
- II. Absatz 1 – Einsetzung des Beratenden Ausschusses
- III. Absatz 2 – Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Steuergesetze
- IV. Absatz 3 – Ausschluss des Schlichtungsverfahrens bei Bindung an Gerichtsentscheidungen
- V. Absatz 4 – Fristabweichungen
- VI. Absatz 5 – Verständigungsverfahren als Mindestschutz
- Art. 8 [Empfindlich zu bestrafender Verstoß gegen steuerliche Vorschriften]
- Art. 9 [Zusammensetzung des Beratenden Ausschusses]
- Art. 10 [Übermittlung von Informationen]
- Art. 11 [Ausschußverfahren]
- Art. 12 [Frist für Entscheidung]
- Art. 13 [Verständigungsverfahren trotz Bestandskraft]
- Art. 14 [Beseitigung der Doppelbesteuerung]
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Abschnitt 3. Verständigungsverfahren und Schlichtungsverfahren (Art. 6 - Art. 14)
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Kapitel II. Allgemeine Vorschriften
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Übereinkommen Nr. 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen
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Übereinkommen Nr. 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen
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