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Wassermeyer, DBA
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Übereinkommen Nr. 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen
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Übereinkommen Nr. 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen
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Kapitel II. Allgemeine Vorschriften
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Abschnitt 3. Verständigungsverfahren und Schlichtungsverfahren (Art. 6 - Art. 14)
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Art. 9 [Zusammensetzung des Beratenden Ausschusses]
- I. Allgemeines
- II. Absatz 1 – Bildung des Beratenden Ausschusses
- III. Absatz 2 – Ersatzpersonen
- IV. Absatz 3 – Ablehnung wegen Befangenheit
- V. Absatz 4 – Liste der unabhängigen Personen
- VI. Absatz 5 – Vorsitzender des Beratenden Ausschusses
- VII. Absatz 6 – Geheimhaltung
- VIII. Absatz 7 – Unverzügliches Zusammentreten des Ausschusses
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Art. 9 [Zusammensetzung des Beratenden Ausschusses]
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Abschnitt 3. Verständigungsverfahren und Schlichtungsverfahren (Art. 6 - Art. 14)
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Kapitel II. Allgemeine Vorschriften
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Übereinkommen Nr. 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen
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Übereinkommen Nr. 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen
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