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Wassermeyer, DBA
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Insel Man (S)
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Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen (Art. 1 - Art. 6)
- Art. 1 Unter das Abkommen fallende Steuern
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Art. 4 Verständigungsverfahren
- Art. 5 Inkrafttreten
- Art. 6 Kündigung
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Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen (Art. 1 - Art. 6)
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